New Energy Light Solutions
- Fragen? Fragen! Tel.: +49 (0) 8867 919688 0; email: info@nels24.de

Adresse
Pischlach 6
82389 Böbing

Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen!
Sie haben sich zum Kauf von Photovoltaik Komponenten entschlossen, wissen bereits was Sie wollen, dann sollten Sie mit nels24 in Verbindung treten!
Schreiben Sie uns Ihre Wünsche.
Sollten Sie Hilfe bei der Auslegung der Unterkonstruktion benötigen, senden wir Ihnen gerne einen Planungsbogen zu.
Nach Rückerhalt des Planungsbogen und/oder der konkret benötigten Komponenten werden wir uns in Kürze mit einer Antwort bei Ihnen melden.
Frage:
Wenn Kontaktdaten von B2B-Ansprechpartnern der Kunden verarbeitet werden, wie z. B. die Geschäfts-E-Mail-Adresse und Name, handelt es sich hierbei ja auch um personenbezogene Daten (wenn die E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachnamen) besteht. Die Ansprechpartner werden im Rahmen des E-Mailkontaktes bei Datenerhebung bzgl. der Punkte des Art. 13 EU-DS-GVO in einem PDF hingewiesen. Es wird als Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO angegeben, da die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Durchführung des Rechtsgeschäftes mit dem Kunden benötigt werden. Ist die Rechtsgrundlage korrekt?
Antwort:
Artikel 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO als Rechtsgrundlage ist nur einschlägig, wenn die Vertragsbeziehung zu der natürlichen Person selbst besteht, um deren Daten es geht, also z.B. bei einem Einzelkaufmann oder anderen Einzelpersonen (z.B. Selbständigen).
Wenn die Vertragsbeziehung dagegen z.B. zu einer GmbH besteht, und es werden personenbezogene (Kontakt-)Daten von Mitarbeitern dieser GmbH gespeichert, wäre Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO die „richtige“ Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Verantwortliche die (Kontakt-)Daten dieser Mitarbeiter verarbeiten darf, soweit und solange es für die Geschäftsbeziehung zu dem „B2B-Partner“ (also z.B. zu der GmbH) erforderlich i