Zuschüsse fürs Eigenheim

So finden Sie das richtige Förderprogramm

Wer bei der Haussanierung auf Energiesparen setzt, kann Zuschüsse bekommen. Für Sie sind erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie und Umweltwärme mit einer Wärmepumpe ein Thema? Informieren Sie sich auch dazu über Fördermittel.

Zuschüsse und Maßnahmen der Regierung zur Förderung von Solaranlagen
Zuschüsse und Maßnahmen der Regierung zur Förderung von Solaranlagen

Was wird gefördert?

Private Eigenheimbesitzer:innen finden eine Vielzahl von Förderprogrammen bei Bund, Land und kommunalen Trägern zu folgenden Themen:

  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke
  • Fenster und Außentüren
  • Energieeffizienter Neubau
  • Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lüftungsanlagen
  • Austausch von Heizungen (Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz)
  • Heizungsoptimierung  – z. B. durch hydraulischen Abgleich (nach Verfahren B mit Heizlastberechnung – wird bei der Förderung “Anlagen zur Wärmeerzeugung nach BEG EM” vorgeschrieben), Heizkurvenanpassung, Austausch ineffizienter Umwälzpumpen (Heizung und Warmwasserzirkulation), Dämmung von warmwasserführenden Rohren 
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten
  • Energieberatung (z. B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP)
Zuschüsse und Maßnahmen der Regierung zur Förderung von Solaranlagen
Zuschüsse fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Wenn Sie sich eine Übersicht verschaffen wollen, welche Fördermittel es für Ihr Sanierungsanliegen gibt, können Sie verschiedene Fördermitteldatenbanken durchsuchen. Eine gute Übersicht bietet der Förder.Navi von NRW.Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Das Tool ermöglicht die Auswahl nach Förderthema, Förderart und Fördergeber. Probieren Sie es hier aus und klicken Sie sich bis zur Detailansicht von einzelnen Förderprogrammen durch.

Hier winkt ein hoher Zuschuss für Deine PV-Anlage

Benjamin_Weigl

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie
 

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Städte, Landkreise oder Bundesländer haben Förderprogramme, die Tausende Euro an Zuschüssen für eine PV-Anlage oder einen Stromspeicher versprechen.

  • Die staatliche Förderbank KfW vergibt mit dem Programm KfW 270 außerdem Kredite für Solaranlagen und Stromspeicher. 

  • Dieser Förderkredit ist allerdings nicht sonderlich attraktiv – wir erklären Dir, welche Alternativen es gibt.

So gehst Du vor

  • Schau in unsere Übersicht von PV-Förderungen in den Bundesländern: Kommt eines der Förderprogramme für Dich infrage? Den Antrag auf Zuschuss für eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher musst Du oft noch vor dem Kauf stellen.

  • Auch um den PV-Kredit 270 bei der KfW musst Du Dich vor dem Kauf kümmern.

  • Du suchst nach Zuschüssen für kleine Balkon-Solaranlagen? Die findest Du in unserem Ratgeber zur Balkonkraftwerk-Förderung.

Du willst eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anlage) kaufen, mit der Du zum Stromproduzenten wirst? Finanziell kann sich das auf jeden Fall lohnen, aber zuerst musst Du mehrere Tausend Euro investieren. Für einen Stromspeicher ist ebenfalls ein vierstelliger Betrag einzuplanen.

In zahlreichen Bundesländern gibt es aktuell Kommunen, die Förderprogramme für den Kauf einer PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher anbieten. Dort gibt es oft hohe Zuschüsse. Deine PV-Anlage wird dann günstiger. In diesem Ratgeber bieten wir Dir eine Übersicht zu den Förderungen für PV-Anlagen. Auch der Staat macht Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen attraktiv: Er garantiert mit der Einspeisevergütung einen fixen Preis für den von Deiner PV-Anlage erzeugten Strom und gewährt über die KfW-Bank Kredite für Solaranlagen.

Welche Bundesländer bieten Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher?

Aktuell gibt es Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher in mehreren Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (NRW), Bayern und Baden-Württemberg. Oft handelt es sich dabei um kommunale Förderungen, also Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Auf Länderebene fördert im Jahr 2024 nur noch das Bundesland Berlin Stromspeicher und besondere PV-Anlagen.

Unten findest Du unsere Übersicht von Photovoltaik-Förderungen 2024, geordnet nach Bundesländern. Wir haben die Listen alphabetisch geordnet und aktualisieren sie regelmäßig. Weil es zahlreiche kommunale Förderprogramme gibt und sich dort ständig Veränderungen ergeben, können wir aber nicht versprechen, dass alle PV-Förderprogramme in Deutschland aufgeführt werden.

Klicke auf Dein Bundesland und suche nach Deinem Wohnort. Wenn Deine Stadt nicht auftaucht, frag bei Deiner Kommune nach, ob es dort ein Förderprogramm gibt. Du kannst Förderungen eines Orts nur in Anspruch nehmen, wenn Du auch dort wohnst und die PV-Anlage dort bauen möchtest.  

Übrigens: Förderungen für Balkonkraftwerke findest Du nicht hier, sondern in unserem Ratgeber zur Balkonkraftwerk-Förderung.

PV-Förderung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden PV-Anlagen und Batteriespeicher unter anderem in den Städten Stuttgart, Freiburg und Mannheim gefördert. Hier kommt unsere Übersicht: 

Freiburg fördert Stromspeicher

Die Stadt Freiburg fördert 2024 über das Programm „Klimafreundlich wohnen“ Batteriespeicher und bestimmte PV-Anlagen. Unter anderem gibt es folgende Fördermöglichkeiten, die sich kombinieren lassen:

  • Für Batteriespeicher gibt es 150 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mindestens 1,25 Kilowatt-Peak Leistung je Kilowattstunde Speicher hat. Die maximale Förderung liegt bei 1.500 Euro.
  • 150 Euro pro Kilowatt-Peak gibt es, wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge größer gebaut wird, als sie nach gesetzlicher Vorgabe sein müsste, zum Beispiel durch die Solarpflicht in Baden-Württemberg. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro. Für PV-Anlagen auf Gründächern, an Fassaden, auf denkmalgeschützten Gebäuden, Mieterstromanlagen sowie kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gibt es Extra-Boni.
  • Zusätzlich kannst Du einen Zuschuss von 150 Euro pro Kilowatt-Peak erhalten, maximal 1.500 Euro, wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mindestens 15 Prozent der Wärmeversorgung des Gebäudes deckt.
  • Besonders große PV-Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt-Peak Leistung können im Rahmen eines Pilotprojekts bis zu 1.000 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung als Förderung bekommen, weitere Informationen dazu findest Du bei der Stadt Freiburg

Darüber hinaus bietet Freiburg eine kostenlose Beratung für alle, die sich für den Betrieb einer PV-Anlage interessieren. Online findest Du weitere Informationen zur Freiburger PV-Förderung.

Heidelberg: 100 Euro pro Kilowatt-Peak für PV-Anlagen

Die Stadt Heidelberg unterstützt den Ausbau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen durch Zuschüsse, die sowohl für Dachanlagen als auch für Anlagen auf Grünflächen oder Fassaden gelten. Folgende Förderungen kannst Du in Heidelberg erhalten:

  • Für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach bekommst Du 100 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung. Bei einer maximalen Förderung von 100 Kilowatt-Peak sind bis zu 10.000 Euro möglich.
  • Aufgeständerte PV-Anlagen auf Grünflächen, über Parkplätzen oder an Fassaden erhalten noch höhere Zuschüsse.

Die Förderrichtlinien und Informationen zur Antragsstellung findest Du auf der Internetseite zum Förderbaustein Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen des Förderprogramms „Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg.

Mannheim zahlt vierstellige Zuschüsse für Solaranlagen

Die Stadt Mannheim unterstützt Dich bei Deinem PV-Projekt, solange Dein Gebäude nicht unter die Solarpflicht des Landes Baden-Württemberg fällt, die für Neubauten und bei grundlegender Dachsanierung greift. Folgende Zuschüsse kannst Du in Mannheim erhalten:

  • Für eine PV-Anlage auf dem Dach bekommst Du einen Zuschuss, wenn entweder alle geeigneten Dachflächen voll belegt sind oder die Anlage über eine Leistungsfähigkeit von mindestens 15 Kilowatt-Peak verfügt. In diesem Fall gibt es 160 Euro pro Kilowatt-Peak als Förderung, maximal 2.400 Euro. Wenn die PV-Anlage auf dem Dach mit einer Dachbegrünung kombiniert wird, erhöht sich der Zuschuss auf 250 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 3.750 Euro. 
  • Bei einer Fassaden-PV-Anlage beträgt die Förderung 200 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 3.000 Euro. In diesem Fall ist keine Mindestleistung vorgeschrieben. 
  • Für PV-Projekte auf denkmalgeschützten Gebäuden erhältst Du 300 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 4.500 Euro.

Alle Details findest Du in der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Solarbonus“ der Stadt Mannheim.

Stuttgart: Förderung von PV-Anlagen, Stromspeichern und Wallboxen

Die Stadt Stuttgart bezuschusst mit seiner „Solaroffensive“ bestimmte Kosten, die bei der Errichtung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Stromspeichern anfallen. Nicht die Kosten für die PV-Module oder den Wechselrichter werden in Stuttgart bezuschusst, sondern nur die Installationskosten für Solaranlagen, zum Beispiel Kosten für den Gerüstbau, einen neuen Zählerschrank, den Blitzschutz oder die Ertüchtigung des Daches, damit es die PV-Anlage sicher trägt. 

  • Insgesamt werden 50 Prozent der förderfähigen Installationskosten übernommen. Bei Dachanlagen werden maximal 350 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung gefördert. Für PV-Anlagen an Fassaden oder über Grünflächen auf Dächern liegt der Zuschuss bei bis zu 450 Euro pro Kilowatt-Peak.
  • Wenn Du Dich verpflichtest, Deine PV-Anlage zur Volleinspeisung anzumelden und den gesamten produzierten Strom für mindestens zehn Jahre ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen, kannst Du eine Förderung von bis zu 600 Euro pro Kilowatt-Peak erhalten. Hierbei werden 100 Prozent der förderfähigen Installationskosten übernommen.
  • Die Installation von Stromspeichern wird mit 300 Euro pro Kilowatt-Peak nutzbarer Speicherkapazität gefördert. Pro Kilowatt-Peak PV-Leistung werden 0,8 Kilowatt-Peak Speicherkapazität gefördert.
  • Wenn Du eine Wallbox zusammen mit einer PV-Anlage installierst, kannst Du für das Verlegen der notwendigen Elektrokabel einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Wallbox selbst wird jedoch finanziell nicht gefördert.

Details findest Du in der Förderrichtlinie. Den Förderantrag sollst Du an die Bewilligungsstelle beim Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart stellen.

Tübingen zahlt hohe Zuschüsse für PV-Anlagen

In der Stadt Tübingen gibt es seit Mai 2024 ein Förderprogramm für PV-Anlagen. Unter anderem bekommst Du einen Zuschuss, wenn alle für eine Solaranlage geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Folgende Förderungen kannst Du in Tübingen erhalten:

  • Für voll belegte Dachflächen erhältst Du 1.500 Euro für PV-Anlagen ab einer Leistung von zwei Kilowatt-Peak, 2.250 Euro für mindestens sechs Kilowatt-Peak und 3.000 Euro ab einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt-Peak.
  • Zusätzlich gibt es einen „Norddach-Bonus“, bei dem Du bis zu 2.000 Euro als Extra-Bonus erhalten kannst, wenn Du eine PV-Anlage auf einer nach Norden ausgerichteten Dachfläche errichtest.
  • Verfügbar sind auch Zuschüsse für Indach-Photovoltaikanlagen – eine spezielle Form der Solaranlage, die nicht auf das Dach gesetzt, sondern darin integriert wird. 
  • Wenn Deine PV-Anlage bereits 17 bis 20 Jahre alt ist und bald keine Einspeisevergütung mehr bekommt, kannst Du einen Zuschuss für einen Stromspeicher erhalten. So ein Speicher ergibt Sinn, wenn Du Deine Anlage auf Eigenverbrauch umstellen oder Deinen Eigenverbrauch erhöhen möchtest. Pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität gibt es 250 Euro, für Speicher zwischen einem und 20 Kilowattstunden.

Weitere Details findest du in der Förderrichtlinie für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Batteriespeicher für EEG-Altanlagen

Ulm zahlt Zuschüsse für Solaranlagen

Die Stadt Ulm unterstützt den Ausbau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen durch ein Förderprogramm. Folgende Zuschüsse kannst Du in Anspruch nehmen:

  • Für Dach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen kannst Du einen Zuschuss von 75 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung bekommen. Die Förderung gilt für Anlagen mit einer Leistung zwischen zwei und 100 Kilowatt-Peak.

Details findest Du in der Richtlinie des Ulmer Energieförderprogramms 2024.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Baden-Württemberg, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Bayern

In Bayern werden PV-Anlagen und Batteriespeicher unter anderem in München, Regensburg und Fürth gefördert. Hier kommt unsere Übersicht:

Erlangen hat PV-Förderprogramm eingestellt

Aufgrund einer Haushaltssperre wurde das Förderprogramm für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen in Erlangen ab dem 1. Juli 2024 eingestellt. Es werden keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen. Bereits bewilligte Zuschüsse werden laut der Stadtverwaltung weiterhin ausgezahlt. Du kannst Dich bei der Stadt Erlangen weiterhin kostenlos unter anderem zu Themen wie der energetischen Sanierung, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Fördermöglichkeiten beraten lassen.

Fürth bezuschusst PV-Anlagen und Stromspeicher

In der Stadt Fürth kannst Du Zuschüsse für die Neuanschaffung oder Erweiterung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder eines Stromspeichers bekommen. Diese werden von der Infra Fürth, einem Tochterunternehmen der Stadt, bereitgestellt. Folgende Zuschüsse kannst Du erhalten:

  • PV-Anlagen werden mit 25 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung gefördert. Für Anlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak gibt es maximal 750 Euro.
  • Für Stromspeicher wird ein pauschaler Förderbetrag von 250 Euro gewährt. 

Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragsstellung findest Du auf der Seite „Klimaoffensive der Infra Fürth“.

München bietet eine Finanzspritze für PV-Anlagen

Das Münchner Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ fördert unter anderem die energetische Sanierung von Gebäuden, den Einbau von solarthermischen Anlagen und Wär­me­pum­pen sowie die Installation von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerken). Außerdem werden PV-Anlagen auf dem Dach gefördert, um die es an dieser Stelle gehen soll. Für Photovoltaik gelten, Stand August 2024, folgende Fördersätze: 

  • PV-Anlagen auf Wohngebäuden erhalten 249 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung.
  • Für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern und dachintegrierte Anlagen gibt es zusätzlich obendrauf 332 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung. Beim Kauf von Glas-Glas-Modulen gibt es einen Zuschlag von 42 Euro, bei Kombination mit einem Gründach 83 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung.
  • Die Fördersätze sinken alle sechs Monate, das nächste Mal im Januar 2025.
  • Für neue Nichtwohngebäude gilt seit 2023 in Bayern eine Solarpflicht. Wenn deshalb eine PV-Anlage errichtet werden muss, bezuschusst das Förderprogramm FKG nur noch Anlagen, deren geplanter Flächenbedarf beziehungsweise deren geplante Leistung von den gesetzlichen Vorgaben nicht betroffen sind. 

Weitere Details findest Du in den Förderrichtlinien. Einen Förderantrag kannst Du online über das Förderportal der Stadt München stellen. Sobald Du eine E-Mail erhältst, die Dir die Reservierung von Fördermitteln bestätigt, kannst Du einen Kaufvertrag eingehen.

Regensburg zahlt bis zu 1.500 Euro von Deiner PV-Anlage

Die Stadt Regensburg fördert seit März 2023 die Anschaffung einer neuen, netzgekoppelten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge. Folgende Zuschüsse kannst Du in Anspruch nehmen:

  • Für PV-Anlagen bekommst Du 100 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung. Der maximale Zuschuss beträgt 1.500 Euro für eine Anlage mit 15 Kilowatt-Peak.
  • Anlagen in Kombination mit einem Gründach, auf denkmalgeschützten Gebäuden oder als Fassaden-PV erhalten einen zusätzlichen pauschalen Zuschuss von 200 Euro. Den Antrag musst Du stellen, bevor Du mit der Installation der PV-Anlage beginnst. 

Weitere Informationen findest Du in der Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung der Photovoltaik.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Bayern, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Berlin

In Berlin findet die Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern auf Landesebene statt. Vorerst noch bis 31. Dezember 2024 kannst Du über das „Solar-Plus-Programm“ einen Förderantrag stellen. Bezuschusst wird der Kauf eines Batteriespeichers und ein Teil der Kosten von besonderen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die an der Fassade, auf denkmalgeschützten Häusern oder auf Gründächern installiert werden. Diese Zuschüsse gibt es:

  • Für Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität, maximal 15.000 Euro.

  • Bei Stromspeichern in Mehrfamilienhäusern werden bis zu 65 Prozent der Kosten für Anschaffung und Installation gefördert, maximal 30.000 Euro.

  • Für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden und auf Gründächern gibt es Zuschüsse von bis zu 65 Prozent des Kostenaufschlags, der im Vergleich zu den Kosten auf einem nicht denkmalgeschützten Gebäude beziehungsweise einer PV-Anlage auf einem gewöhnlichen Dach anfällt.

  • Zuschüsse gibt es außerdem für Dachgutachten und für die Einbaukosten eines neuen Zählerschranks.

Antragsberechtigt bist Du als Hauseigentümerin oder -eigentümer. Gehört Dir eine Wohnung, kann Deine Hausverwaltung den Antrag stellen. Die Förderung musst Du zunächst über das Online-Portal der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) beantragen. Anschließend kannst Du den Kaufvertrag eingehen.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Berlin, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Brandenburg

In Brandenburg sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt – das in der Stadt Potsdam wurde kürzlich eingestellt. Mehr dazu hier:

Potsdam stellt die Photovoltaik-Förderung 2024 ein

In der Stadt Potsdam ist das Budget für Förderungen von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Stromspeichern aufgrund der hohen Nachfrage seit dem 6. August 2024 vollständig ausgeschöpft. Daher können in diesem Bereich keine neuen Anträge mehr gestellt oder bewilligt werden.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Brandenburg, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Bremen

In Bremen sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Bremen? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Hamburg

Im Bundesland Hamburg werden PV-Anlagen durch die Stadt Hamburg gefördert. Mehr dazu hier:

Hamburg unterstützt Solaranlagen auf begrünten Dächern

Die Stadt Hamburg fördert die Installation von Solaranlagen in Kombination mit begrünten Dächern und will damit nachhaltige Bauprojekte unterstützen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Hamburger PV-Förderung:

  • Die Unterkonstruktion von Solaranlagen auf Gründächern wird mit 40 bis 60 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten bezuschusst.
  • Außerdem wird pro Quadratmeter Fläche der installierten Solarmodule ein Zuschuss von bis zu 50 Euro gezahlt.
  • Die Kosten für PV-Module und Solarthermie-Kollektoren selbst werden nicht gefördert.

Alle Details zum Förderprogramm findest du bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Hamburg, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Hessen

In Hessen werden PV-Anlagen und Batteriespeicher in den Städten Darmstadt und Wiesbaden gefördert. Hier kommt unsere Übersicht:

Darmstadt: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss für PV-Anlagen

Die Stadt Darmstadt unterstützt den Ausbau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit folgenden Zuschüssen:

  • 200 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung gibt es für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden. Maximal werden 6.000 Euro für eine PV-Anlage mit 30 Kilowatt-Peak gezahlt.
  • Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der Antrag soll erst nach der Installation und Anmeldung der Anlage gestellt werden.

Details zum „Förderprogramm Photovoltaik“ findest Du in den Förderrichtlinien der Stadt Darmstadt.

Wiesbaden fördert PV-Anlagen und Batteriespeicher

Über das Förderprogramm „Solaranlagen” bezuschusst die Stadt Wiesbaden neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit oder ohne Batteriespeicher im Stadtgebiet. Sowohl als Hauseigentümerin als auch als Mieter kannst Du die Fördermittel erhalten. Die Zuschüsse sind nach der Leistung der PV-Anlage und des Batteriespeichers gestaffelt. Du erhältst pauschal

  • 300 Euro für PV-Anlagen bis drei Kilowatt-Peak Leistung,

  • 400 Euro für PV-Anlagen bis sechs Kilowatt-Peak Leistung,

  • 500 Euro für PV-Anlagen mit mehr als sechs Kilowatt-Peak Leistung,

  • 300 Euro für Stromspeicher mit bis zu drei Kilowattstunden Speicherkapazität,

  • 400 Euro für Stromspeicher mit bis zu sechs Kilowattstunden Speicherkapazität oder

  • 500 Euro für Stromspeicher mit mehr als sechs Kilowattstunden Speicherkapazität.

  • 250 Euro für den Umbau des Zählerkastens, wenn der Umbau zum Setzen eines Einspeisezählers notwendig ist.

Bevor Du die Installation der PV-Anlage oder des Stromspeichers beauftragst, musst Du den Förderantrag bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden einreichen und dann warten, bis Du eine Bestätigung erhältst. Innerhalb von neun Monaten muss die Installation nachgewiesen werden, anschließend kannst Du die Förderzusage erhalten. Die Anlage muss mindestens zehn Jahre lang betrieben werden.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Hessen, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Niedersachsen

In Niedersachsen werden PV-Anlagen und Batteriespeicher in Braunschweig, Göttingen und der Region Hannover gefördert. Mehr dazu hier:

Braunschweig: Förderung für besondere PV-Anlagen

In Braunschweig stehen für das Jahr 2024 Fördergelder für bestimmte Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zur Verfügung. Informationen dazu findest Du auf der Webseite der Stadt Braunschweig. Diese Förderungen kannst du erhalten:

  • Für eine vertikale Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge bekommst Du 200 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung. Die Anlage darf eine Neigung von 70 Grad nicht unterschreiten und muss zwischen drei und 20 Kilowatt-Peak leisten.
  • Wenn mindestens drei Wohneinheiten beteiligt sind, kann das Projekt bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten.

Alle Details findest Du in den Förderrichtlinien.

Göttingen bezuschusst größere PV-Anlagen

Die Stadt Göttingen fördert Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ab einer Anlagengröße von über fünf Kilowatt-Peak. Folgende Zuschüsse kannst Du beantragen:

  • Für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit über 5 kWp gibt es einen Zuschuss von 180 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Solarleistung, bei einer 5 kWp-Anlage also bereits 900 Euro.
  • Besondere PV-Anlagen, etwa solche an Fassaden, auf Gründächern oder eine Vollbelegung des kompletten Dachs, erhalten einen zusätzlichen Förderbonus von 50 Prozent. Die Förderung ist auf insgesamt 4.000 Euro begrenzt.

Weitere Details findest Du in der Förderrichtlinie der Stadt Göttingen.

Region Hannover: Bis zu 9.000 Euro Zuschuss für PV-Anlagen

Nicht nur in Hannover, sondern auch in den umliegenden Städten kannst Du Zuschüsse für bestimmte Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bekommen. Hier die wichtigsten Details zur Förderung:

  • Wenn Du Dein Dach vollständig mit Solarmodulen belegst, sind 100 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung möglich, wobei mindestens zwei Kilowatt-Peak installiert werden müssen. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.
  • Für PV-Anlagen an der Außenfassade bekommst Du ebenfalls 100 Euro pro Kilowatt-Peak. Hier kannst Du bis zu 3.000 Euro Förderung erhalten.
  • Bei fassadenintegrierten PV-Modulen erhöht sich die Förderung auf 300 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 9.000 Euro.
  • Für eine PV-Anlage auf einem neuerrichteten Gründach gibt es 200 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 6.000 Euro.

Alle Informationen findest Du im proKlima Förderprogramm 2024 für die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Niedersachsen, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Nordrhein-Westfalen (NRW)

In NRW werden PV-Anlagen und Batteriespeicher unter anderem in den Städten Köln, Düsseldorf und Bonn gefördert. Hier kommt unsere Übersicht:

Bonn: Zuschüsse für bestimmte PV-Projekte

Mit dem Förderprogramm „Solares Bonn“ will die Stadt Bonn den Ausbau von PV-Anlagen im Stadtgebiet vorantreiben. Die Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • Die Förderhöhe beträgt 100 Euro pro Kilowatt-Peak, wenn mit der errichteten PV-Anlage die gesamte belegbare Dachfläche voll ausgeschöpft wird. 
  • Zusätzlich gibt es Zuschüsse unter anderem für Wohngebäude ab vier Wohneinheiten, für PV-Anlagen in gefördertem Wohnungsbau, Fassaden-Photovoltaik oder für eine zusätzliche Dachbegrünung. 

Die Details findest Du in der Förderrichtlinie der Stadt Bonn. Die Förderung beantragst Du, bevor Du einen Vertrag mit einem Installationsunternehmen eingehst. Du brauchst aber bereits ein Angebot einer Photovoltaikfirma, das Du gemeinsam mit dem Antrag, den Du online ausfüllen kannst, einreichst.

Düsseldorf hilft beim Kauf von PV-Anlagen und Batteriespeichern

Die Installation einer neuen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge unterstützt die Stadt Düsseldorf, wenn die Anlage mehr als ein und maximal 45 Kilowatt-Peak leistet. Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus einer Grundförderung und einer leistungsabhängigen Förderung zusammen: 

  • Du erhältst eine pauschale Grundförderung von 1.000 Euro.
  • Zusätzlich gibt es 200 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung. Insgesamt sind so bis zu 10.000 Euro Förderung möglich.
  • Zusätzlich werden bis zu 40 Prozent der Installationskosten für die notwendige Messtechnik gefördert, maximal 4.000 Euro.
  • Wenn Du zusätzlich einen Batteriespeicher anschaffen möchtest, zahlt die Stadt Düsseldorf 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Voraussetzung ist eine fachgerechte Installation, nachgewiesen durch den sogenannten Speicherpass und die Installation der notwendigen Messtechnik. Zudem darf die Anlage maximal 50 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz speisen.

Die Zuschüsse gibt es über das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“. Den Förderantrag musst Du stellen, bevor Du eine Installationsfirma beauftragst. Das Antragsformular stellt das Umweltamt der Stadt auf seiner Internetseite bereit.

Essen bezuschusst Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen 

Die Stadt Essen bezuschusst den Kauf und die Installation einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge. Folgende Förderungen gibt es:

  • 500 Euro für PV-Anlagen mit ein bis zwei Kilowatt-Peak Leistung.

  • 750 Euro für PV-Anlagen mit mehr als zwei bis fünf Kilowatt-Peak Leistung.

  • 1.000 Euro für PV-Anlagen mit mehr als fünf und bis zehn Kilowatt-Peak Leistung.

  • 100 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung bei PV-Anlagen mit mehr als zehn und bis 40 Kilowatt-Peak Leistung.

  • Pauschal 4.000 Euro für PV-Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt-Peak Leistung.

  • Für eine PV-Anlage auf einem Gründach oder an einer Fassade gibt es einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung.

Den Förderantrag musstest Du stellen, bevor Du eine Anzahlung leistest oder den Auftrag für die PV-Anlage erteilst. Details findest Du auf der Internetseite zum „Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen“ der Stadt Essen.

Gelsenkirchen: Bis zu 4.000 Euro Förderung für Deine PV-Anlage

Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt Dich mit einer Förderung für Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, solange diese mindestens zehn Jahre genutzt wird. Die Fördermittel sind gestaffelt und richten sich nach der Leistung der PV-Anlage. Folgende Zuschüsse kannst Du in Gelsenkirchen erhalten:

  • Für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen zwei und fünf Kilowatt-Peak erhältst Du 750 Euro.
  • Für PV-Anlagen mit einer Leistung über fünf bis zehn Kilowatt-Peak bekommst du 1.000 Euro.
  • Du bekommst je angefangenem Kilowatt-Peak 100 Euro, wenn die PV-Anlagen eine Leistung von über zehn Kilowatt-Peak hat. Maximal werden 4.000 Euro pro Anlage gezahlt.

Alle Details findest Du in der Förderrichtlinie der Stadt Gelsenkirchen.

Köln zahlt Zuschüsse für PV-Anlagen

Die Stadt Köln hat ein Programm zur Förderung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sowie zur Gebäudesanierung. Das Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ ist sowohl für Mieterinnen als auch für Eigenheimbesitzerinnen gedacht. Mit dem Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ werden außerdem Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbeimmobilien von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bezuschusst. Dies sind die wichtigsten Eckpunkte aus dem Kölner-Förderprogramm:

  • PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak werden mit 300 Euro pro Kilowatt-Peak bezuschusst. 
  • PV-Anlagen mit einer Leistung von zehn bis 50 Kilowatt-Peak werden mit 250 Euro pro Kilowatt-Peak bezuschusst.
  • Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität bis 100 Kilowatt-Peak werden gefördert, wenn der gespeicherte Strom durch eine PV-Anlage generiert wird. Die Förderhöhe liegt bei 250 Euro pro Kilowatt-Peak Speicherkapazität. 

Den Antrag auf Förderung stellst Du online. Nach der Bewilligung kannst Du die Anlage kaufen und installieren lassen.

Münster fördert 2024 keine PV-Anlagen mehr

Die Stadt Münster hat die Förderung bestimmter Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen für das Jahr 2024 gestrichen. In der neuen Förderrichtlinie des Programms „Klimafreundliche Wohngebäude“ taucht die PV-Förderung nicht mehr auf. Bis 2023 hatte die Stadt Münster die Installation von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen an Hausfassaden, auf Mehrfamilienhäusern und begrünten Dächern mit 300 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung gefördert.

Du kennst ein PV-Förderprogramm in NRW, das hier nicht auftaucht? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt. 

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Rheinland-Pfalz? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung im Saarland

In Saarland sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt. 

Du kennst ein PV-Förderprogramm im Saarland? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Sachsen

In Sachsen sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt. 

Du kennst ein PV-Förderprogramm im Sachsen? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt. 

Du kennst ein PV-Förderprogramm im Sachsen-Anhalt? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt. 

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Schleswig-Holstein? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

PV-Förderung in Thüringen

In Thüringen sind uns aktuell keine Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher bekannt. 

Du kennst ein PV-Förderprogramm in Thüringen? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an redaktion@finanztip.de.

Eine weitere Förderdatenbank bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Datenbank enthält ausschließlich Förderprogramme vom Bund und teilweise von den Bundesländern. Zusätzlich gibt es aber vielerorts weitere lokale Förderungen von Kommunen, Kreisen oder Energieversorgern. Informieren Sie sich vor Ort, beispielsweise im Rathaus oder bei unserer Beratung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bei den Förderprogrammen des Bundes, die über die KfW und das BAFA abgewickelt werden, haben sich Änderungen in den technischen Mindestanforderungen, den Rahmenbedingungen und bei den Zuständigkeiten ergeben.

Die BEG EM (EM = Einzelmaßnahmen) wurde zum 1. Januar 2024 in großen Teilen angepasst. Zuschüsse dafür können Sie online bei der KfW oder dem BAFA beantragen. Fachunternehmen, die Sie für Anträge zur Zuschussförderung bei der Wärmeerzeugung beauftragen, müssen sich einmalig online bei der Deutschen Energieagentur (dena) registriert haben.

KfW

Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten, es gibt zinsgünstige Kredite, Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss und eine reine Zuschussförderung.

Zuschüsse vergibt die KfW für verschiedene Einzelmaßnahmen. Wenn Sie die Zusage für einen Zuschuss (auch vom BAFA) erhalten und noch weiteren Finanzierungsbedarf haben, können Sie einen ergänzenden Kredit der KfW nutzen, der über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) beantragt wird.

  • Zuschuss: KfW-Produkt 458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
  • Ergänzungskredit: KfW-Produkt 358/359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Speziell bei der Heizungsförderung können weitere Boni beantragt werden.

Falls Sie eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus (EH) angehen, können Sie bei der KfW einen “Kredit” oder “Kredit mit Tilgungszuschuss“ beantragen. Dieser muss über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) abgewickelt werden.

Der Heizungsaustausch (nicht aber die Heizungsoptimierung) wird von der KfW gefördert.

Seit dem 1. Februar 2024 können Sie sich bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Seit dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen, die Eigentümer:innen von bestehenden und selbst bewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind, einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Seit dem 28. Mai 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer:innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Planmäßig ab Ende August 2024 können Privatpersonen einen Förderantrag stellen, die Eigentümer:innen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sind, sowie von selbst bewohnten, vermieteten oder nicht selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
 

Achtung: Bei der Heizungsförderung gibt es eine Übergangsregelung: Der Förderantrag kann bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden, falls der Heizungstausch spätestens am 31. August 2024 begonnen hat.

Förderungen kompakt – Infoblätter

Die wichtigsten Infos zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.

Die Bundesregierung fördert über die KfW Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Gefördert werden zudem Brennstoffzellen und Photovoltaik-Anlagen. Hier finden Sie hilfreiche Links der KfW zu den einzelnen Produkten.

BEG klimafreundlicher Neubau (BEG – KFN) (PDF)

Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die

  • bestimmte Grenzwerte für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus einhalten,
  • den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 erreichen und
  • deren Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgt.

Das neue Programm für klimafreundliche Neubauten enthält aktuell nun vier Produkte für Wohngebäude:

Hierbei können unterschiedliche, maximale Kreditbeträge beantragt werden.

Bei den einzelnen Förderprogrammen bedeutet das:

KfW-Produkt 296: max. 100.00 € je Wohneinheit (WE);

KfW-Produkt 297 und 298: max. 100.000 € je WE für ein klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) und max. 150.000 € je WE für ein klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel (QNG-Plus oder QNG-Premium);

KfW-Produkt 300: von 170.000 € bis. max. 270.000€ je WE (abhängig von Förderstufe, Anzahl der Kinder (jünger als 18 Jahre) und Haushaltseinkommen).

Neben den Förderprogrammen für den Neubau oder Neuerwerb gibt es auch Förderungen im Bereich Gebäudemodernisierung:

Bei der Förderung für Wohngebäude (WG) gibt es einen Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von 10 Prozent. Diesen Bonus gibt es für Gebäude, die weitgehend unsaniert sind, also im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind, vor 1957 erbaut wurden und deren Außenwände zu 75 Prozent unsaniert sind.

Zudem gibt es diverse Boni, die den Tilgungszuschuss erhöhen können: Das sind

– Effizienzhaus-(EH)- und Erneuerbare-Energien-(EE)-Klasse-Bonus:  + 5 Prozent

– EH- und Nachhaltigkeits-(NH)-Klasse-Bonus: + 5 Prozent

EE- und NH-Klasse können nicht miteinander kumuliert werden. Das gilt für alle förderfähigen EH-Klassen.

– Serielle-Sanierungen-(SerSan)-Bonus: + 15 Prozent

– Worst-Performing-Building-(WPB)-Bonus: + 10 Prozent

SerSan- und WPB-Bonus können kumuliert werden, aber sind dann begrenzt auf + 20 Prozent.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beim BAFA können Sie ebenfalls Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen. Seit Januar 2024 gibt es Zuschüsse für die Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, die Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie  ein BAFA-Benutzerkonto erstellen. Das funktioniert auf dem BAFA-Portal über den Button „+ Neuer Antrag“.

Für die Heizungsoptimierung und Gebäudenetze sieht die BEG seit Januar 2024 vor, dass der Förderantrag erst nach Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gestellt wird. Dabei muss dieser Liefer- und Leistungsvertrag eine Ausstiegsklausel enthalten, damit Sie abgesichert sind, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Sowohl bei der BEG für Wohngebäude (WG) wie auch bei Einzelmaßnahmen (EM) können Sie Fördermittel für Materialkosten erhalten, wenn Sie die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen. Gefördert werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten, wenn Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und korrekten Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigen.

Bei der BEG Einzelmaßnahmen gibt es eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung, z.B. durch Energieeffizienz-Expert:innen oder Sachverständige, von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximalen Fördersätze liegen nun bei: 

  • 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (ab drei oder mehr Wohneinheiten),
  • 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.  
 
 
 

Gibt es für Sanierungen eine steuerliche Förderung?

Energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie alternativ auch steuerlich geltend machen. Damit können Sie eine Steuerermäßigung in Form eines Steuerbonus erhalten. Gefördert werden Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.

Steuerlich berücksichtigt werden nur Sanierungsmaßnahmen, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übersteigen – wie bei den Förderprogrammen von KfW und BAFA.

Wenn dies alles zutrifft, können Sie 20 Prozent und maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung angeben. Beim Finanzamt brauchen Sie vor Beginn der Sanierungsmaßnahme keinen Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

  1. Faktenblatt
  2. Das amtliche Muster für die Bescheinigung der Sanierungsmaßnahmen
  3. Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c

Wenn Sie schon wissen, ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Sanierungsmaßnahmen oder ein Förderprogramm in Frage kommt: Die wichtigsten Infos zur steuerlichen Förderung sowie zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.

Steuerliche Anrechnung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (PDF)