EEG 2023/24
Erneuerbares Energieen Gesetz 2023/24
  • Jede Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Netzanschluss muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen und kann eine Einspeisevergütung erhalten.
  • Die Einspeisung von Solarstrom wird seit Januar 2023 für neue PV-Anlagen höher vergütet als zuvor, die Vergütungshöhe wird zum 1. Februar 2024 geringfügig abgesenkt.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.
  • Weitere Gesetzesänderungen für PV-Anlagen werden in diesem Jahr erwartet.
Inhaltsverzeichnis

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gelten derzeit die Bedingungen des EEG 2023. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren. Aktuell werden weitere Änderungen für das EEG politisch diskutiert. Sie treten voraussichtlich 2024 in Kraft und gelten dann für neue Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen.

Wir stellen hier die EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Freiflächenanlagen oder die Mieterstrom-Regelungen ein.

Quelle: Verbraucherzentrale