Zufriedener Photovoltaikanlagen-Kunde 2024 aus Polling. Solarpaket
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Bürokratischer Stillstand – Warum das „Solarpaket 1“ keine weiteren Verzögerungen verträgt

 

Als Geschäftsführer von Priwatt liegt es mir am Herzen, den Stimmen unserer Kundinnen und Kunden Gehör zu verschaffen und unsere Perspektive auf die aktuelle Situation in der Stecker-Solar-Branche zu teilen. Insbesondere möchte ich auf die erneute Verschiebung des „Solarpaket 1“ und die Dringlichkeit der Verabschiedung eingehen.

Der im August 2023 vorgestellte und verabschiedete Gesetzentwurf zum „Solarpaket 1“ sollte eigentlich zum Jahreswechsel 2023/24 in Kraft treten. Dieses Versprechen ging im letzten Jahr durch unzählige Medien und hat zu Recht dem Thema Stecker-Solar zu einem weiteren Aufschwung verholfen. Jetzt befinden wir uns fast im März, und das „Solarpaket 1“ wurde noch immer nicht durch den Bundestag verabschiedet.

In der letzten Sitzung des Bundesrats wurde jetzt eine Entschließung verabschiedet, in der der Bundestag dazu aufgefordert wird, sämtliche Bestandteile des „Solarpakets 1“ zügig zu verabschieden und dem Bundesrat vorzulegen. Das heißt, bis spätestens zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024. Eine rechtliche Bindung des Bundestags an diese Entschließung gibt es jedoch nicht. An dieser Stelle müssen wir daher klar sagen: So viele Monate nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfs ist die Geduld aller Beteiligten erschöpft. Und das zu Recht.

Es ist höchste Zeit, die Dringlichkeit dieses Gesetzes für die Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland zu betonen. Die Photovoltaik-Branche ist entscheidend für die Energiewende. Ohne eine Entbürokratisierung des Photovoltaik-Zubaus könnte der weitere Ausbau und insbesondere die private Energiewende ausgebremst werden.

Im Frühjahr planen viele Menschen die Anschaffung ihrer Photovoltaik-Anlagen. Gerade deshalb ist die Politik jetzt gefordert, durch klare politische Richtlinien Orientierung bei der Kaufentscheidung zu geben. Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) planen allein 2024 über 1,5 Millionen Hausbesitzerinnen und -Besitzer die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf ihren Dächern. Zudem warten tausende Balkonkraftwerk-Betreiberinnen und -Betreiber sehnsüchtig darauf, endlich die Einspeiseleistung ihrer Balkonkraftwerke auf 800 Watt erhöhen zu können. Und von Kundinnen und Kunden, die noch keinen upgradefähigen Wechselrichter besitzen, erreichen uns fast täglich Anfragen, ob und wann sie ihre 600-Watt-Anlage erweitern können.

Im Kontakt mit unseren Kundinnen und Kunden zeigt sich, dass die meisten die aktuelle Debatte rund um das Thema gar nicht im Blick haben. Die Kundinnen und Kunden rechnen fest mit der Erhöhung. Daher sind viele irritiert darüber, dass ihre Produkte noch immer nicht auf die angekündigten 800 Watt Einspeiseleistung aufgerüstet wurden – trotz der in den Medien und durch die Politik platzierten Versprechen im letzten Jahr.

Als Unternehmen, das eng mit seinen Kundinnen und Kunden im Austausch steht, wissen wir um den Unmut und die Verwirrung, die mit den wiederholten Verzögerungen einhergehen. Daher appelliere ich an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger: Es darf keine weitere Zeit verloren gehen. Das „Solarpaket 1“ muss schnellstmöglich verabschiedet werden, um die Solarbranche und damit auch den Klimaschutz in Deutschland weiter zu beschleunigen.

Neben der Dringlichkeit der Verabschiedung des „Solarpakets 1“ möchte ich auch auf weitere wichtige Fragen zur Nutzung von Balkonkraftwerken hinweisen, die bisher unbeantwortet geblieben sind. Insbesondere die Situation der Mieterinnen und Mieter, denen teils noch immer verwehrt wird, ein eigenes Balkonkraftwerk anzubringen, muss dringend geklärt werden. Denn selbst wenn das „Solarpaket 1“ nun endlich verabschiedet wird, ist der Bürokratiedschungel Stecker-Solar noch nicht Geschichte – insbesondere für Mieterinnen und Mieter. Es braucht für sie also ein klar definiertes Recht auf Balkonkraftwerke sowie Richtlinien, unter welchen Bedingungen steckfertige Photovoltaik-Anlagen an Mietobjekten angebracht werden dürfen. So kann Sicherheit auf beiden Seiten geschaffen werden.

An dieser Stelle möchte ich die Politikerinnen und Politiker auf die Wichtigkeit des gemeinsamen Diskurses mit den Wohnungsgenossenschaften hinweisen. Denn aktuell sind es insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften und Vermieter, die das Anbringen der Anlagen verwehren. Indem wir uns zu den Bedenken und Anforderungen aller Beteiligten austauschen, können wir gemeinsam Lösungen schaffen. Wir sind bereits im intensiven Austausch mit einigen Wohnungsbaugenossenschaften und können bestätigen: Viele von ihnen sind daran interessiert, die grünen Energielieferanten gemeinsam an die Balkone unserer Städte zu bringen. Was es dafür braucht, sind jedoch intensive Gespräche, Aufklärung und klare Richtlinien aus der Politik.

Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Zukunft nachhaltiger Energiegewinnung zu gestalten. Die Dezentralisierung und Ermächtigung der Privatpersonen zur Beitragsleistung ist ein wesentlicher Bestandteil dessen. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, den Bürokratiedschungel abzubauen und dafür sorgen, dass unsere Kundinnen und Kunden die Potenziale der Solarenergie voll ausschöpfen können.

Kay Theuer, PriwattQuelle: https://www.pv-magazine.de/— Der Autor Kay Theuer ist seit 2011 leidenschaftlicher Gründer und Innovator in Leipzig. Als Geschäftsführer der Priwatt GmbH, einer der führenden Anbieter für Stecker-Solaranlagen in Deutschland, setzt er sich für die dezentralisierte Energiewende für Privatpersonen ein. https://priwatt.de/