New Energy Light Solutions

Erscheinungsvermerk
Ein Impressum (lateinisch impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) enthält die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des presserechtlich Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Text-, Wort- oder Bildbeitrag. Es muss den Verlag, den Autor, den Herausgeber oder die Redaktion benennen.

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 I BGB.

1.2 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von New Energy Light Solutions (im Folgenden: „NELS24“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die NELS24 mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunden“) über die von NELS24 angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem
Kunden vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen
worden ist.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Kunden sind
ausgeschlossen, wenn NELS24 nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis etwaiger
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.

1.4 Sollte eine Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der deutschen Version abweichen, dann ist die deutsche
Version stets verbindlich.

1.5 Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail, sofern diese mit Lesebestätigung verschickt wurden.

1.6 Die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der NELS24 Website https://new-energy-light-solutions.com abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Alle  Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist mit einer schriftlichen
Auftragsbestätigung angenommen oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des
Vertrages).

2.3 Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen NELS24 und seinen Kunden zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von NELS24 und/oder dem Kunden vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich
unverbindlich, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.4 Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Angaben von NELS24 zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Toleranzen, technische Daten usw.) sowie die
Darstellung derselben durch NELS24 (z. B. Zeichnungen; Abbildungen usw.) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von
Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht
beeinträchtigen.

2.6 Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen besonders schriftlich vereinbart werden.

3. Preise

3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise in EURO und enthalten die Lieferung ab
Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender –
gesetzlicher Umsatzsteuer; diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 NELS24 ist berechtigt bis zu einem Nettobestellwert von 400,00 EUR einen Aufschlag von 15,00 EUR als pauschaliertes Entgelt für
Mehraufwand zu erheben.

3.3 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von NELS24 zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier (4) Monate nach
Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von NELS24 .

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungsdatum rein netto zu leisten. NELS24 behält sich
vor, nur gegen Vorauskasse oder bei Zahlung auf das von NELS24 angebotene RA-Treuhandkonto, ins Ausland gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorauszahlung oder ähnliche werthaltige Sicherungsmittel (wie z. B. Bankgarantien) zu liefern.

4.2 Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.

4.3 Ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Kunden werden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, und
zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

4.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur
zulässig, soweit der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

4.5 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgebend ist das Datum des Eingang bei NELS24. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden
– unbeschadet weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe berechnet; die
Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Fall des Verzuges bleibt unberührt.

4.6 NELS24 ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen
oder zu erbringen, wenn ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich
zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von NELS24 aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
(einschließlich aus anderen Einzelaufträge, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

5. Lieferung, Lieferzeit

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager oder DDP (frei Haus) wenn so aus gepriesen.

5.2 Von NELS24 in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass
ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich
Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport
beauftragen Dritten.

5.3 Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Kunde NELS24 zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Kunde unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, sofern die Gründe
für die Nichtlieferung NELS24 zuzurechnen sind, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erfolgte Lieferung oder
Leistung hat für den Kunden kein Interesse mehr. Gerät NELS24 aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, stehen dem Kunden
Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.5 Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn
sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten der NELS24 eintreten , gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt) und bei
sonstigen unvorhersehbaren Leistungshindernissen kann die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden.

5.6 Dauert die Behinderung länger als drei (3) Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt  vom Vertrag
zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu verlangen. Dies
gilt auch hinsichtlich eines noch nicht erfüllten Teils eines Vertrages, wenn die restliche Lieferung oder Leistung für den Kunden nicht
mehr von Interesse ist.

5.7 Wird die Ware vom Kunden zehn Tage nach dem bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung
auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von zehn Tagen nach Datum des bestätigten
Verfügbarkeitstermins abgerufen, so ist NELS24 berechtigt, wahlweise die Bestellung des Kunden in die nächste Verfügbarkeit zu schieben,
d. h. nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und
den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern oder die Ware einzulagern und für jede angefangene Woche ein
Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist
den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen.
Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten und/oder Versandkosten bleiben vorbehalten.

5.8 NELS24 ist berechtigt, vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 50,00 EUR ab der zweiten dem Kunden
zuzurechnenden Verschiebung eines bestätigten Liefertermins zu erheben. Führen dem Kunden zuzurechnende Verschiebungen
eines bestätigten Liefertermins zu einer Verschiebung von wenigstens 28 Kalendertagen ist NELS24 berechtigt, von den in der Ziffer 5.8.
bestimmten Möglichkeiten entsprechend Gebrauch zu machen.

6. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Böbing (Deutschland), soweit nichts anderes bestimmt
ist.

6.2 Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßem Ermessen von NELS24.

6.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an
den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder NELS24 noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der
Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den
Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und NELS24 dies dem Kunden angezeigt hat.

6.4 Die Sendung wird von NELS24 nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

6.5 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
– die Lieferung und, sofern NELS24 auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist;
– NELS24 dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 6.5 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat ;
– seit der Lieferung oder Installation zwölf (12) Werktage vergangenen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache oder des
Werkes begonnen hat (z. B. Inbetriebnahme der Anlage) und in diesem Fall seit der Lieferung oder Installation sechs (6) Werktage
vergangen sind.
– der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines NELS24 angezeigten Mangels, der die
Nutzung der Kaufsache oder des Werkes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

7. Mängelansprüche, Haftungsbeschränkung und Prüfpflicht

7.1 Es sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Lieferung oder Leistung an den Kunden oder an den von ihm benannten
Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn NELS24 nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher
Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben (7) Tagen nach
Lieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben (7) Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren
Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar
war, in Schriftform (§ 126 BGB) zugegangen ist. Auf Verlangen von NELS24 ist der Liefergegenstand an NELS24 zurückzusenden.

7.2 Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, ist der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt,
wobei NELS24 nach ihrer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern oder den Mangel am Ausstellungsort oder im Lieferwerk beseitigen
kann. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann des Kunden mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Diese Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von NELS24 Reparaturen, Abänderungen oder
Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden,
Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von NELS24 erfolgt
oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurück zu führen ist. In jedem Fall hat der
Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Im Fall, dass der Liefergegenstand sich
außerhalb Europas befindet, trägt NELS24 keine Transportkosten und wird solche auch nicht erstatten.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate für alle Produkte ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

7.5 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

8. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

8.1 Die Haftung von NELS24 auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8. eingeschränkt.

8.2 NELS24 haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die
Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und
Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von
Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

8.3 Soweit NELS24 gemäß Ziffer 8.2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die NELS24 bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die NELS24 bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind
außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu
erwarten sind.

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von NELS24.

8.5 Soweit NELS24 technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm
geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 8. gelten nicht für die Haftung von NELS24 wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehender Forderungen gilt ein Eigentumsvorbehalt
an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware). Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt
erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

9.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für NELS24. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzubewahren
und auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen.

9.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten, solange er nicht im Verzug
oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig.

9.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von NELS24
als Lieferant erfolgt und der Kunde unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt
oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu
geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass
kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im
o. g. Verhältnis- Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an NELS24. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu
einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt
der Kunde, soweit die Hauptsache ihm gehört, NELS24 anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten
Verhältnis.

9.5 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen des Kunden gegen den Erwerber tritt
der Kunde schon jetzt sicherungshalber an NELS24 ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten
oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung
bei Verlust oder Zerstörung. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. NELS darf diese
Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

9.6 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, muss der Kunde auf das Eigentum von NELS24 hinweisen
und NELS24 unverzüglich benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, NELS24 die in diesem Zusammenhang entstehenden
außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

9.7 NELS24 wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl
freigeben, soweit der Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50 % übersteigt.

9.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann NELS24 die Vorbehaltsware auf Kosten des
Kunden zurücknehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte verlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch NELS24 liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Retourbedingungen

10.1 Die Rücknahme von Waren stellt eine Ausnahme dar und ist ein freiwilliges Entgegenkommen von NELS. Es werden nur Waren
zurückgenommen,
– die durch NELS geliefert und fakturiert wurden;
– die originalverpackt sind, sowie sich in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand befinden; und
– mit deren Rücknahme sich NELS schriftlich einverstanden erklärt hat.

10.2 Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn
– sich der Warennettowert auf weniger als 100 EUR beläuft;
– die Waren nicht durch den Kunden direkt bei NELS bezogen wurden;
– das Lieferdatum der Ware drei (3) Monate oder länger (gerechnet vom Zeitpunkt nach Ziffer 3 (1) dieser Bedingungen) zurückliegt;
– es sich um nicht verkaufsfähige Waren (z. B. Waren, die nicht mehr in der offiziellen Preisliste von NELS geführt werden, auf Maß
oder für den Kunden speziell gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitlich technische Änderungen erfahren haben) handelt; oder
– der Artikel explizit als nicht retourfähig gekennzeichnet ist.
Auch ist eine Rücknahme ausgeschlossen, wenn der unter.

10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene
Abwicklungsvorgang nicht eingehalten wird.
10.3 Möchte ein Kunde Waren zurückgeben, hat er zunächst schriftlich unter Angabe der Artikelnummer, der Bestellmenge, des
Lieferscheins und der Rechnungsnummer in der Auftragsabwicklung von NELS die Möglichkeit der Rückgabe anzufragen.
NELS wird sodann die Möglichkeit der Rücknahme prüfen und anschließend schriftlich entweder seine Zustimmung oder Ablehnung
der Rücksendung erklären.
Die Rückgabe der Ware hat innerhalb von zwei (2) Wochen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Zustimmung
von NELS. Sie ist nur gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist bei NELS eingeht. Außerhalb der Frist eingehende Ware wird nicht
angenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt.
Die Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich und auf Kosten des Kunden. Er trägt insbesondere das
Risiko des ordnungsgemäßen Transports (u. a. richtige Palettengröße), der Verschlechterung, Beschädigung und des Untergangs bis
zum Eingang der Waren bei NELS.
Waren, die unfrei oder ohne die vorherige Zustimmung an NELS versendet werden, werden nicht angenommen und auf Kosten und
Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt. Dasselbe gilt, sollte sich nach Zugang der Ware bei NELS die Unrichtigkeit und/oder
Unvollständigkeit der nach Ziffer 10.1 und 10.2 erforderlichen Angaben herausstellen.

10.4 NELS erfasst alle Retouren auf einer Gutschrift. Dabei werden zurückgenommene Waren mit dem Warennettowert abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warennettowertes vergütet. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung an den Kunden
verrechnet. Eine Auszahlung des Gutschriftbetrages erfolgt grundsätzlich nicht.

10.5 Es können nur Reklamationen bezüglich Gutschriften akzeptiert werden, die den laufenden Monat und den Vormonat betreffen.

10.6 Diese Retourbedingungen können jederzeit ergänzt oder geändert werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen NELS24 und dem Kunden ist nach Wahl von NELS24
Weilheim i.Obb. oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen NELS24 ist Weilheim i.Obb ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Es gilt dann vielmehr die jeweilige gesetzliche Regelung für diese wirksame Bestimmung. Dasselbe gilt entsprechend im
Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.

HINWEIS:

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass NELS Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

Stand: 2017.02

Alle Angaben unseres Internet-Angebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

Herausgeber:

New Energy Light Solutions Inh. Jutta Hertel, Pischlach 6, 82389 Böbing
Vertreten durch: Frau Jutta Hertel
Kontakt: Telefon: +49 (0) 8867 919688 0

Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Jutta Hertel
Inhaberin

Sitz der Gesellschaft:

New Energy Light Solutions Inh. Jutta Hertel Pischlach 6 82389 Böbing

Vertreten durch: Frau Jutta Hertel
Umsatzsteuer-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz): DE 238049655

Geschäftsführer: Jutta Hertel Inhabe