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Quelle: www.finanztip.de
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie
EU-weite Solarpflicht kommt
Am 12. März hat das Europäische Parlament den sogenannten EU-Solarstandard im Rahmen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) verabschiedet, welche die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2030 schrittweise Solaranlagen auf Gebäuden zu installieren und diese zu renovieren, um ihre Energieeffizienz zu verbessern. Konkret schreibt der EU-Solarstandard Solaranlagen auf neuen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026, auf Nichtwohngebäuden, die entsprechend renoviert werden, bis Ende 2027, auf neuen Wohngebäuden bis Ende 2029 und auf bestehenden öffentlichen Gebäuden je nach Größe bis 2030 vor.
Der Branchenverband SolarPower Europe (SPE) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Meilenstein, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Jan Osenberg, Senior Policy Advisor bei SPE: »Der EU-Solarstandard legt die Macht in die Hände der Bürgerinnen und Bürger und verankert die Energiewende dort, wo wir schlafen, arbeiten und leben.« Der Solarstandard müsse nun effektiv in die Baupraxis und die Gebäudeanforderungen integriert werden. Dabei könnten Ministerien von »Best Practices« aus neun europäischen Ländern lernen, in denen ähnliche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Nach der informellen Einigung im Dezember 2023 muss die Gesetzgebung nun nur noch von den EU-Ministern auf einer der nächsten Ratssitzungen gebilligt werden, um in das EU-Regelwerk aufgenommen zu werden.
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Was bedeutet Solarpflicht?
Unter Solarpflicht oder einer solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Verpflichtung, unter bestimmten Umständen eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Man spricht auch von einer Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn Du planst, ein Haus zu bauen oder das Dach Deiner Immobilie zu sanieren, erhöht eine Solardachpflicht Deine Kosten. Im Jahr 2024 musst Du für eine PV-Anlage oft mit Installationskosten im fünfstelligen Bereich rechnen, je nach Größe etwa zwischen 7.500 und 18.000 Euro.
Diese Kosten musst Du vorstrecken, fast immer holst Du sie innerhalb von zehn bis 20 Jahren aber wieder herein. Denn Photovoltaikanlagen sind mittlerweile günstig zu haben – und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms rentieren sie sich auf lange Sicht, weil Du Stromkosten einsparst. Zusätzlich bekommst Du die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den Deine Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn Dein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hast, kann eine PV-Anlage rentabel sein: Bei Volleinspeisung bekommst Du nämlich eine noch höhere Vergütung für die Stromeinspeisung. Ob sich für Dich Eigenverbrauch oder Volleinspeisung mehr lohnt, erklären wir Dir im Ratgeber zur Photovoltaik.
Vor- und Nachteile der Solardachpflicht
Für eine Solarpflicht spricht neben der Rentabilität der Anlagen vor allem, dass freie Dachflächen im Sinne der Nachhaltigkeit genutzt werden, um Energie zu erzeugen. Gerade im Neubau kann sich eine PV-Anlage besonders auszahlen. Neu gebaute Wohnhäuser werden heutzutage mehrheitlich mit Wärmepumpen beheizt und oft mit einer Wallbox ausgestattet, um ein E-Auto laden zu können. Beide Technologien benötigen viel Strom – und wenn der kostengünstig vom eigenen Dach kommt, umso besser.
Ein Nachteil der Solarpflicht sind die höheren Kosten, die auf Bauträgerinnen und Bauträger zukommen. Förderprogramme können diese etwas abmildern. Kritische Stimmen argumentieren zudem: Könnten Solaranlagen nicht so attraktiv gemacht werden, dass es keine Solardachpflicht braucht? Mit der Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und steuerlichem Bürokratieabbau hat die Ampel-Koalition dahingehend schon etwas unternommen. Parallel plant die Regierung aber auch, eine Solarpflicht bundesweit umzusetzen. Bis zum Jahr 2030 sollen nämlich 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden und Photovoltaik soll einen großen Anteil daran haben.
Wo gilt die Solarpflicht bereits?
Im privaten Bereich gilt die Solarpflicht in der Regel nur für Neubauten, also Wohngebäude, die komplett neu errichtet werden, und bei grundlegenden Dachsanierungen. Wenn es sich um kommunale Gebäude oder Gewerbeimmobilien handelt, existieren teilweise strengere Regeln, etwa für bestehende Gebäude, die der Stadt gehören, oder für Solaranlagen auf Parkplätzen.
2024 gibt es eine Solarpflicht für Wohnhäuser unter bestimmten Umständen bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg. Weitere Bundesländer haben beschlossen, 2025 ebenfalls eine Solardachpflicht einzuführen. Eine detaillierte Übersicht für alle Bundesländer findest Du unten.
Auch in einzelnen Städten existiert eine „solare Baupflicht“: Amberg, Bonn, Gütersloh, Konstanz, Marburg, Neu-Ulm, Tübingen und Waiblingen gehören zu den Kommunen, die Solaranlagen auf Neubauten und sanierten Dächern vorschreiben. Teilweise gilt die Solarpflicht nur auf Grundstücken, die von der Stadt erworben wurden.
Bestandsgebäude sind in der Regel bei der Solarpflicht außen vor. Trotzdem ist es sinnvoll, auf bestehenden Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien eine Solaranlage zu errichten. Solche versiegelten Flächen können genutzt werden, um Klimaschutz zu betreiben und Energiekosten zu sparen.
Ausnahmen von der Solarpflicht gibt es, wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen oder wenn eine Solaranlage auf dem Dach wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar wäre. Zum Beispiel kann eine PV-Anlage bei einer Dachausrichtung nach Norden oder einem besonders verschachtelten Dach oft nicht kostendeckend betrieben werden. Wann genau eine Ausnahme gilt, muss anhand der vor Ort geltenden Regeln im Einzelfall beurteilt werden.
Übersicht nach Bundesland
Solarpflicht Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit 1. Januar 2022 für Nicht-Wohngebäude wie Büro- oder Geschäftshäuser. Seit 1. Mai 2022 greift die Solarpflicht für Wohngebäude, seit 1. Januar 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen. Das regelt das Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs. Alternativ können Bauherren eine solarthermische Anlage auf dem Gebäude errichten. Im April 2023 erschien ein Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht.
Solarpflicht Bayern
In Bayern hat der Landtag im Dezember 2022 das Klimaschutzgesetz geändert. Demnach sollen auf geeigneten kommunalen Dächern Solarstromanlagen installiert werden. Auf neuen Gebäuden für die gewerbliche oder industrielle Nutzung, deren Bauantrag seit März 2023 gestellt wird, ist es verpflichtend, eine PV-Anlage zu installieren. Für alle weiteren Nicht-Wohngebäude greift die Pflicht seit Juli 2023.
Ab 1. Januar 2025 gilt in Bayern zwar keine Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird: Hier soll eine Solaranlage auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert, verpflichtend ist die Installation damit nicht. Ob ein Nicht-Beachten dieser Empfehlung rechtliche Folgen haben könnte, bleibt abzuwarten.
Grundsätzlich gilt die Solarpflicht in Bayern nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern
Solarpflicht Berlin
Berlin hat im Juni 2021 mit dem Solargesetz Berlin eine Solarpflicht beschlossen. Seit 1. Januar 2023 muss jedes neue Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche eine Photovoltaikanlage installiert bekommen – sowohl Wohnhäuser als auch Gewerbebauten oder öffentliche Gebäude. Die Solaranlage muss dabei mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen. Bei einem stärkeren Umbau des Dachs greift die neue Pflicht auch bei bestehenden Gebäuden. Ausgenommen können denkmalgeschützte Häuser bleiben. Ein Online-Tool hilft bei der Klärung, ob die Solarpflicht für Dein Gebäude gilt. Um die Solarpflicht zu erfüllen, kann anstatt einer PV-Anlage alternativ auch eine Solarthermieanlage errichtet werden.
Solarpflicht Brandenburg
In Brandenburg gibt es noch keine Solarpflicht, aber die Landesregierung arbeitet daran. Vorgesehen ist, dass alle gewerblichen und öffentlichen Neubauten eine Photovoltaikanlage aufs Dach bekommen müssen, private Wohngebäude sollen voraussichtlich nicht betroffen sein.
Solarpflicht Bremen
Der Bremer Senat hat die Solarpflicht im März 2023 beschlossen. Ab 1. Juli 2024 gilt sie für Dachsanierungen, ab 1. Juli 2025 dann für alle Neubauten. Mindestens die Hälfte der geeigneten Dachfläche muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden, Solarthermieanlagen werden teilweise anerkannt. Die Solarpflicht in Bremen gilt ab einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern.
Solarpflicht Hamburg
Das Land Hamburg hat eine PV-Anlagenpflicht beschlossen. Wer ab 2023 ein neues Haus baut, muss eine Solarstromanlage auf dem Dach errichten und betreiben (§ 16 Abs. 2 HmbKliSchG). Die Photovoltaikpflicht gilt ab 2025 auch für Bestandsgebäude, wenn die äußerste Schicht des Daches (beispielsweise die Ziegel) komplett erneuert wird. Ausgenommen sind Eigentümer lediglich, wenn sie statt einer Solarstromanlage eine solarthermische Anlage errichten oder wenn es technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, eine PV-Anlage zu montieren.
Solarpflicht Hessen
In Hessen gilt eine Photovoltaikpflicht derzeit nur für landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind davon nicht betroffen.
Solarpflicht Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es (Stand: Januar 2024) keine Solarpflicht, die Landesregierung plant aber eine Einführung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes.
Solarpflicht Niedersachsen
In Niedersachsen gilt seit Anfang 2023 für alle neu errichteten Gebäude: Sie müssen so gebaut werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Verpflichtend muss eine Photovoltaikanlage seit 2023 auf neuen Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf allen öffentlichen Neubauten installiert werden.
Ab 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht in Niedersachsen auch für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Dann ist mindestens die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen zu belegen. Von der Pflicht ausgenommen sind Bauherren lediglich, wenn ihnen die Installation der Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht zuzumuten ist oder wenn es auf dem Dach eine solarthermische Anlage gibt. Beschlossen hat der Landtag in Hannover diese Regeln in der Niedersächsischen Bauordnung am 9. November 2021.
Solarpflicht Nordrhein-Westfalen
Die Regierung in Nordrhein-Westfalen hat sich in ihrem 2022 geschlossenen Koalitionsvertrag verpflichtet, eine Solarpflicht einzuführen. Seit 2023 gilt die Solarpflicht auf neuen kommunalen Gebäuden. Auf gewerblichen Neubauten muss ab 2024 eine PV-Anlage installiert werden.
Ab 2025 sind private Wohnhäuser an der Reihe: Dann greift für sie die Solarpflicht in NRW. Das regelt Paragraf 42a der Landesbauordnung. Entscheidend für die Frage, ob eine PV-Anlage verpflichtend installiert werden muss, ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Für gewerbliche und private Bestandsgebäude greift die Solarpflicht ab dem Jahr 2026, wenn das Dach komplett saniert wird. Die Solarpflicht in NRW gilt erst ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern.
Solarpflicht Rheinland-Pfalz
Seit 2023 gibt es eine Solarpflicht in Rheinland-Pfalz, und zwar für neue Gewerbebauten und Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Das hat der Landtag in Mainz im September 2021 beschlossen. Seit 2024 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen.
Neue Wohngebäude in Rheinland-Pfalz, für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 eingeht, müssen verpflichtend „PV-ready“ gebaut werden. Das Gebäude muss also für eine eventuelle spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet werden. Zum Beispiel muss eine Lastreserve für das Dach eingeplant und ein Kabelschacht eingebaut werden. Die „PV-ready“-Pflicht gilt auch, wenn Du Dein Dach umfassend sanierst. Grundlage ist das Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.
Solarpflicht Saarland
Im Saarland gibt es (Stand: Januar 2024) keine Solarpflicht.
Solarpflicht Sachsen
In Sachsen gibt es (Stand: Januar 2024) keine Solarpflicht.
Solarpflicht Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: Januar 2024) keine Solarpflicht.
Solarpflicht Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat im November 2021 das Energiewende- und Klimaschutzgesetz novelliert. Seit 2023 ist auf neuen Büro- oder Geschäftshäusern eine Photovoltaikanlage zu errichten. Das gilt auch, wenn mehr als 10 Prozent des Daches modernisiert werden. Ebenso müssen neue Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung steht außerdem eine Solarpflicht für Dächer, die ab 2025 gelten soll. Die Details – zum Beispiel, ob Wohngebäude von der Solarpflicht betroffen sein werden – sind aber noch unklar.
Solarpflicht Thüringen
In Thüringen gibt es (Stand: Januar 2024) keine Solarpflicht.
Kommt bald eine bundesweite Solarpflicht?
Eine bundesweite Solarpflicht hätte den Vorteil, dass es über das gesamte Land einheitliche Regelungen gäbe. Solaranlagen auf möglichst vielen Dächern würden auch dabei helfen, das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland zu erreichen.
Die aktuelle Bundesregierung hat schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Laut der Ampel-Koalition soll es für neue Gewerbebauten eine Solarpflicht geben. Für neu gebaute, private Wohnhäuser soll eine PV-Anlage „die Regel“ werden, heißt es wörtlich. Bislang wurde die bundesweite Solardachpflicht aber noch nicht umgesetzt.